"Nuit blanche"
Die Verlängerung der Öffnungszeiten bis drei Uhr morgens sind an folgenden Tagen erlaubt:
- Fastnacht: von samstags bis montags
- «Burrigsamstig»: von samstags bis sonntags
- Halbfasten: von samstags bis sonntags
- Ostern: von samstags bis montags
- Pfingsten: von freitags bis dienstags
- Nationaler Feiertag: am Vorabend
- Kirmes: von samstags bis sonntags
- Festival de Wiltz: an Tagen der Veranstaltungen
- Naklosmoart: von sonntags bis montags
- Weihnachten: vom 25. bis 26. Dezember
- Sylvester: vom 31. Dezember bis zum 1. Januar
Achtung: eine "Nuit blanche" kann nur vom Betreiber eines Cafés/Restaurants beantragt werden!
Das Antragsformular kann in der Rubrik "Administrative Formulare" in der Mediathek heruntergeladen werden.