Tempo-20- und Tempo-30-Zonen

Tempo 20 und Tempo 30-Zonen: für mehr Sicherheit in der Gemeinde Wiltz

shutterstock 1346637551

Verbesserung der Verkehrssicherheit, Stei­ger­ung der Lebensqualität der Anwohner und Schonung der Umwelt: dies waren die Haupt­beweggründe für die Einführung von flächen­deckenden Tempo-20- und Tempo-30-Zonen in der Gemeinde. Vor allem die Fußgänger - und darunter auch unsere Kinder - werden durch diese Maßnahme noch besser geschützt. 

Auf 20 km/h limitierte Zonen : Wohnstraßen (zones résidentielles)

zone-residentielle

In einigen Stadtvierteln sind Wohnstraßen (zones résidentielles) eingerichtet:

  • Die Geschwindigkeit ist auf 20 km/h begrenzt.
  • Fußgänger/innen können die gesamte Straße benutzen.
  • Sie dürfen die anderen Verkehrsteilnehmer/innen jedoch nicht unnötigerweise behindern.
  • Kinder unter 10 Jahren dürfen in den Wohnstraßen spielen, dürfen andere Verkehrsteilnehmer/innen jedoch nicht behindern oder in Gefahr bringen.
  • Autofahrer/innen dürfen Personen, die zu Fuß unterwegs sind, weder gefährden noch behindern und müssen anhalten, wenn dies erforderlich ist.
  • Parken ist nur an ausdrücklich gekennzeichneten Stellen erlaubt

Folgende Straßen sind in der Gemeinde Wiltz als Wohnstraßen gekennzeichnet:

  • Erpeldange: an der Bréck
  • Wiltz: op Batzendell, um Beschel, rue du Genêt, rue des Sports

Auf 20 km/h limitierte Straßen : Begegnungszonen (zone de rencontre)

zone-de-rencontre

An verschiedenen Orten sind Begegnungszonen ("zones de rencontre") eingerichtet. 

  • Die Regeln in den Begegnungszonen sind identisch zu den Regeln der Wohnstraßen, mit der Ausnahme, dass es Kindern nicht gestattet ist, in den Begegnungszonen zu spielen. 

Als Begegnungszonen gekennzeichnete Straßen in der Gemeinde Wiltz:

  • Wiltz: beim Hundsburn

Geringerer Bremsweg: Tempo 30 kann Leben retten!

tempo30-bremsweg

Aufgrund der niedrigen Geschwindigkeiten verkürzt sich der Anhalteweg eines Fahrzeuges deutlich.
Das Risiko eines tödlichen Unfalls ist mit 30 km/h vier Mal geringer als mit 50 km/h.

Reduzierung des Lärms

Durch eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h nimmt der Lärmpegel um die Hälfte ab.

Wenig Zeitverlust

Die Tempo 30-Zonen beziehen sich nur auf die Gemeindestraßen in Wohnvierteln.
Bei einer durchschnittlichen Fahrstrecke von 300 bis 600 m bis zur nächsten Hauptstraße (wo weiterhin mit 50 km/h gefahren werden kann) ergibt sich ein Zeitverlust von lediglich 15 bis 30 Sekunden.

Reduzierte Straßenbreite

tempo30-strassenbreite

Studien zeigen dass breite Straßen die Ver­kehrs­teilnehmer zu erhöhten Geschwin­dig­keiten verleiten. Darum erlaubt die staat­liche Ver­kehrs­kommission inner­halb von Tempo 30-Zonen eine maximale befahr­bare Straßen­breite von 5,5 m. 

Einengung der Fahrbahn

Alle Straßen, die breiter als 5,5 m sind, müssen entsprechend eingeengt werden, zum Beispiel durch das Markieren von Parkstreifen. Dies ist zeit­sparend und kostengünstig realisierbar.

Zur Steigerung der Verkehrssicherheit werden die Park­streifen abwechselnd rechts- und links­seitig umgesetzt.

Erweiterung des Sichtfeldes

tempo30-sichtfeld

Der Autofahrer lenkt seinen Blick üblicher­weise auf einen Punkt, an de mer sich zwei bis drei Sekunden später befindet. Durch das Absenken der Geschwindig­keit kann der Autofahrer  sein Umfeld besser wahrnehmen: es bleibt mehr Zeit um auf Unvorher­gesehenes zu reagieren und Unfälle zu vermeiden.

Innerhalb der Tempo 30-Zonen

  • Rechts-Vorfahrt auf (fast) allen Kreuzungen!
  • Generell keine Zebrastreifen!
    Mit den reduzierten Fahrgeschwindigkeiten in den Tempo 30-Zonen sollen die Fußgänger die Möglichkeit bekommen, dort die Straße zu überqueren, wo sie möchten. Einen Umweg über einen Fuß­gängerstreifen muss somit nicht in Kauf genommen werden.

Der Erfolg liegt auf der Hand!

30kmh

Während einer einmonatigen Messung in der rue du Village in Weidingen wurde die Geschwindig­keit von rund 49.000 Durch­fahrten ausgewertet. Erfreulicherweise hielten sich 85 % der Fahrer an die erlaubte Höchst­geschwin­digkeit von 30 km/h. 

Allgemeine Regeln des „Code de la Route“

Erinnern wir kurz an die Regeln des „Code de la Route“, welche das Parken auf öffentlichen Straßen betreffen: 

  • Ein abgestelltes Fahrzeug darf den fließ­enden Verkehr nicht behindern, d.h. eine aus­­reichende Breite von mindestens 3,5 m sollte freigehalten werden. Damit können breitere Fahr­zeuge wie z.B. Feuer­wehr­autos, Müllwagen, Schulbusse oder land­wirt­schaftliche Maschinen weiter­hin vorbei­fahren. 
  • Parken auf dem Gehweg, wenn nicht anders signalisiert, ist nicht erlaubt (auch nicht mit 2 Rädern). Dies gilt für alle Straßen, un­abhängig davon, ob ein Parkstreifen besteht oder nicht.
  • Zufahrten zu öffentlichen und privaten Grund­­stücken dürfen nicht behindert werden. 
  • Außerdem gilt Parkverbot unter anderem in einer Entfernung von weniger als fünf Metern zum Zebra­streifen oder zur nächsten Kreuzung, sowie 12 m beidseitig von einer Bushaltestelle.
  • Mehr als die Hälfte der tödlichen Unfälle auf unseren Straßen sind auf eine zu hohe Geschwindig­keit zurückzuführen.
  • Wer schneller als 50 km/h durch eine Tempo 30-Zone fährt, riskiert ein Strafverfahren wegen „délit de grande vitesse” mit einem entsprechenden Punkteverlust auf seinem Führerschein oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis.