Tempo-20- und Tempo-30-Zonen
Tempo 20 und Tempo 30-Zonen: für mehr Sicherheit in der Gemeinde Wiltz
Verbesserung der Verkehrssicherheit, Steigerung der Lebensqualität der Anwohner und Schonung der Umwelt: dies waren die Hauptbeweggründe für die Einführung von flächendeckenden Tempo-20- und Tempo-30-Zonen in der Gemeinde. Vor allem die Fußgänger - und darunter auch unsere Kinder - werden durch diese Maßnahme noch besser geschützt.
Auf 20 km/h limitierte Zonen : Wohnstraßen (zones résidentielles)
In einigen Stadtvierteln sind Wohnstraßen (zones résidentielles) eingerichtet:
- Die Geschwindigkeit ist auf 20 km/h begrenzt.
- Fußgänger/innen können die gesamte Straße benutzen.
- Sie dürfen die anderen Verkehrsteilnehmer/innen jedoch nicht unnötigerweise behindern.
- Kinder unter 10 Jahren dürfen in den Wohnstraßen spielen, dürfen andere Verkehrsteilnehmer/innen jedoch nicht behindern oder in Gefahr bringen.
- Autofahrer/innen dürfen Personen, die zu Fuß unterwegs sind, weder gefährden noch behindern und müssen anhalten, wenn dies erforderlich ist.
- Parken ist nur an ausdrücklich gekennzeichneten Stellen erlaubt
Folgende Straßen sind in der Gemeinde Wiltz als Wohnstraßen gekennzeichnet:
- Erpeldange: an der Bréck
- Wiltz: op Batzendell, um Beschel, rue du Genêt, rue des Sports
Auf 20 km/h limitierte Straßen : Begegnungszonen (zone de rencontre)
An verschiedenen Orten sind Begegnungszonen ("zones de rencontre") eingerichtet.
- Die Regeln in den Begegnungszonen sind identisch zu den Regeln der Wohnstraßen, mit der Ausnahme, dass es Kindern nicht gestattet ist, in den Begegnungszonen zu spielen.
Als Begegnungszonen gekennzeichnete Straßen in der Gemeinde Wiltz:
- Wiltz: beim Hundsburn
Geringerer Bremsweg: Tempo 30 kann Leben retten!
Aufgrund der niedrigen Geschwindigkeiten verkürzt sich der Anhalteweg eines Fahrzeuges deutlich.
Das Risiko eines tödlichen Unfalls ist mit 30 km/h vier Mal geringer als mit 50 km/h.
Reduzierung des Lärms
Durch eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h nimmt der Lärmpegel um die Hälfte ab.
Wenig Zeitverlust
Die Tempo 30-Zonen beziehen sich nur auf die Gemeindestraßen in Wohnvierteln.
Bei einer durchschnittlichen Fahrstrecke von 300 bis 600 m bis zur
nächsten Hauptstraße (wo weiterhin mit 50 km/h gefahren werden kann)
ergibt sich ein Zeitverlust von lediglich 15 bis 30 Sekunden.
Reduzierte Straßenbreite
Studien zeigen dass breite Straßen die Verkehrsteilnehmer zu erhöhten Geschwindigkeiten verleiten. Darum erlaubt die staatliche Verkehrskommission innerhalb von Tempo 30-Zonen eine maximale befahrbare Straßenbreite von 5,5 m.
Einengung der Fahrbahn
Alle Straßen, die breiter als 5,5 m sind, müssen entsprechend eingeengt werden, zum Beispiel durch das Markieren von Parkstreifen. Dies ist zeitsparend und kostengünstig realisierbar.
Zur Steigerung der Verkehrssicherheit werden die Parkstreifen abwechselnd rechts- und linksseitig umgesetzt.
Erweiterung des Sichtfeldes
Der Autofahrer lenkt seinen Blick üblicherweise auf einen Punkt, an de mer sich zwei bis drei Sekunden später befindet. Durch das Absenken der Geschwindigkeit kann der Autofahrer sein Umfeld besser wahrnehmen: es bleibt mehr Zeit um auf Unvorhergesehenes zu reagieren und Unfälle zu vermeiden.
Innerhalb der Tempo 30-Zonen
- Rechts-Vorfahrt auf (fast) allen Kreuzungen!
-
Generell keine Zebrastreifen!
Mit den reduzierten Fahrgeschwindigkeiten in den Tempo 30-Zonen sollen die Fußgänger die Möglichkeit bekommen, dort die Straße zu überqueren, wo sie möchten. Einen Umweg über einen Fußgängerstreifen muss somit nicht in Kauf genommen werden.
Der Erfolg liegt auf der Hand!
Während einer einmonatigen Messung in der rue du Village in Weidingen wurde die Geschwindigkeit von rund 49.000 Durchfahrten ausgewertet. Erfreulicherweise hielten sich 85 % der Fahrer an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Allgemeine Regeln des „Code de la Route“
Erinnern wir kurz an die Regeln des „Code de la Route“, welche das Parken auf öffentlichen Straßen betreffen:
- Ein abgestelltes Fahrzeug darf den fließenden Verkehr nicht behindern, d.h. eine ausreichende Breite von mindestens 3,5 m sollte freigehalten werden. Damit können breitere Fahrzeuge wie z.B. Feuerwehrautos, Müllwagen, Schulbusse oder landwirtschaftliche Maschinen weiterhin vorbeifahren.
- Parken auf dem Gehweg, wenn nicht anders signalisiert, ist nicht erlaubt (auch nicht mit 2 Rädern). Dies gilt für alle Straßen, unabhängig davon, ob ein Parkstreifen besteht oder nicht.
- Zufahrten zu öffentlichen und privaten Grundstücken dürfen nicht behindert werden.
- Außerdem gilt Parkverbot unter anderem in einer Entfernung von weniger als fünf Metern zum Zebrastreifen oder zur nächsten Kreuzung, sowie 12 m beidseitig von einer Bushaltestelle.
- Mehr als die Hälfte der tödlichen Unfälle auf unseren Straßen sind auf eine zu hohe Geschwindigkeit zurückzuführen.
- Wer schneller als 50 km/h durch eine Tempo 30-Zone fährt, riskiert ein Strafverfahren wegen „délit de grande vitesse” mit einem entsprechenden Punkteverlust auf seinem Führerschein oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis.