Antrag auf Beihilfe für Schüler aus einkommensschwachen Familien 2023-24

Publié le 01.09.2024

Bedingungen für den Erhalt einer Beihilfe 

  • den allgemeinen oder technischen Sekundarunterricht in Luxemburg während dem Schuljahr 2023 / 2024 besucht haben und
  • eine finanzielle Beihilfe von der Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (CepaS) erhalten haben.

Der Antrag muss zusammen mit einem Zahlungsbeleg der Hilfestellung des CepaS vor dem 31. Januar 2025 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.