Behindertenausweis
Personen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit und Behinderte können je nach Grad ihrer Behinderung einen Sonderausweis sowie einen Behindertenausweis der Kategorie A, B oder C beantragen und so kostenlos den öffentlichen Personennahverkehr nutzen. Der Behindertenausweis dient nämlich in Verbindung mit einem amtlichen Ausweispapier als Fahrausweis:
- auf allen Linien der Streckennetze öffentlicher Verkehrsmittel;
- für eine während seiner Gültigkeit unbegrenzte Anzahl von Fahrten.
Mit den betreffenden Ausweisen darf man nur in der 2. Klasse reisen und sie gelten nicht auf grenzüberschreitenden Fahrten.
Zielgruppe
Den Sonder- oder Behindertenausweis können in der Regel Personen in Anspruch nehmen, die:
- eine (bleibende oder vorübergehende) Behinderung von mindestens 30 % aufweisen;
- und in Luxemburg wohnen oder regelmäßig dort arbeiten (Grenzgänger).
Modalitäten der Ausstellung
Gebietsansässige:
Sämtliche Ausweise sind bei der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzortes des Antragstellers mittels eines herunterladbaren Formulars zu beantragen, welches in 2 Ausfertigungen ausgefüllt werden muss. Das Formular enthält einen den Wohnsitz betreffenden Teil, der direkt von der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzortes des Antragstellers auszufüllen ist. Dem Formular sind ebenfalls 2 aktuelle Passbilder beizufügen. Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht beizufügen: der kontrollärztliche Dienst (Contrôle médical) wird sich später mit dem Betroffenen in Verbindung setzen, nachdem dieser seinen Antrag gestellt hat.
In Luxemburg arbeitende Grenzgänger:
Grenzgänger, die sich einen Behindertenausweis ausstellen lassen wollen, müssen ihren Antrag bei der Abteilung Behindertenausweise (Service des cartes d’invalidité) im Innenministerium (Ministère de l’Intérieur) stellen. Diesem Antrag ist Folgendes beizufügen:
- 2 aktuelle Passbilder;
- eine Arbeitsbescheinigung ihres Arbeitgebers.