Feuerwerk während Burgbrennen erlaubt
PUBLIÉ LE 11 Februar 2018
Die Gemeinde Wiltz teilt mit, dass anlässlich des Burgbrennens am 17. und 18. Februar 2018 während einer Viertelstunde das Abbrennen von Feuerwerk erlaubt ist.
Die Gemeinde Wiltz teilt mit, dass anlässlich des Burgbrennens am 17. und 18. Februar 2018 während einer Viertelstunde das Abbrennen von Feuerwerk erlaubt ist.
Termine der einzelnen Burgbrennen:
Samstag, 17. Februar
Wiltz (Salzbaach): 19:00 Uhr
Erpeldange (op der Dauschkaul): 19:00 Uhr
Roullingen: 20:00 Uhr
Sonntag, 18. Februar
Wiltz (Fatima): 19:00 Uhr
Knaphoscheid: 20:00 Uhr
Eschweiler: 20:00 Uhr
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