Erleichterung für kleinere Bauvorhaben - Neue Reglungen

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Veröffentlicht am 04 März 2025

Gute Nachrichten für Bauherren in der Gemeinde Wiltz: ab sofort sind kleinere Bauarbeiten („travaux de moindre envergure“) einfacher und schneller zu realisieren. Anstelle eines vollständigen Antrags auf Baugenehmigung reicht nun eine „Déclaration des travaux“ (Baustellenmeldung) aus. Diese Vereinfachung gilt für alle Ortschaften der Gemeinde Wiltz.

Welche Arbeiten sind betroffen?

Die neue Regelung betrifft verschiedene kleinere Bauarbeiten, darunter:

  • Normale Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden, z. B. das Erneuern von Fassaden, Dächern oder Fenstern, sofern diese identisch ersetzt werden.
  • Innenumbauten, solange sie die tragenden Strukturen oder das Mauerwerk nicht beeinträchtigen.
  • Errichtung oder Veränderung von Zäunen.
  • Gestaltung von Zufahrten und Außenbereichen, sofern das natürliche Gelände nicht verändert wird.
  • Kleinere Außenanlagen auf privatem Gelände, wie Gehwege, ebenerdige Terrassen oder Spielgeräte.
  • Anbringen von Markisen, Vordächern oder Sonnenstoren an Einfamilienhäusern.
  • Montage von Solarpaneelen auf Dächern und Fassaden nicht geschützter Gebäude, einschließlich „Plug-and-Play“-Solaranlagen mit einer Leistung unter 800 W.

Dennoch bleibt es wichtig, dass alle Bauvorhaben konform zu den kommunalen Bauvorschriften sind. Alle Vorschriften und Formulare sind auf www.wiltz.lu veröffentlicht. Für detaillierte Informationen und zur Klärung individueller Fragen steht Ihnen der technische Dienst der Gemeinde zur Verfügung.

Auszug der Artikel ‘Travaux de moindre envergure non soumis à autorisation’ des Règlement communal sur les bâtisses, les voies et les sites für Wiltz, Weidingen und Roullingen bzw. der ehemaligen Gemeinde Eschweiler.


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