Erster Haustierfriedhof des Landes
Veröffentlicht am 17 April 2023
Da sich der Stellenwert der Haustiere in Luxemburg in den letzten Jahrzehnten stark verändert hat und die Tiere, egal ob Hund, Katze oder ein anderes Haustier eine wesentlich größere Rolle im Leben ihrer Menschen spielen, stellt sich immer öfter die Frage, was nach dem Ableben der Tiere mit ihnen passiert. In Luxemburg ist es verboten sein Haustier im Garten zu begraben und die Möglichkeiten der Tierbeseitigung waren bisher sehr begrenzt.
Deshalb sprach sich der Wiltzer Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10. Februar 2023 für die Einrichtung einer Streuwiese für Haustiere an einer Lichtung in der Nähe des bestehenden Waldfriedhofs „Jongebësch“ in Rullingen aus.
Hier kann man in Zukunft alle Tiere bis zu einem Gewicht von 100kg gegen eine Gebühr von 50€ verstreuen lassen (Einäscherung nicht mit inbegriffen). Zwar wird es keine Gedenkplaketten geben, dennoch wird der Trauerprozess für den Menschen erleichtert, da er einen Ort hat wo er um sein geliebtes Tier trauern kann. Die Gemeindeverwaltung wird ein internes Register über die auf dem „Déierekierfent“ verstreuten Haustiere führen.
Weitere Informationen betreffend den Tierfriedhof bekommen Sie im Bürgeramt der Wiltzer Gemeindeverwaltung.
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