Lärmschutz: Respektieren Sie Ihre Nachbarschaft!

taille-haies

PUBLIÉ LE 15 Juli 2022

Die meisten menschlichen Aktivitäten erzeugen Lärm - das lässt sich oft nicht vermeiden. Doch wenn Lärm zu laut ist und/oder zu lange andauert, wird er zu einer Belästigung, wirkt sich auf unsere Gesundheit aus und gefährdet den Frieden in der Gemeinschaft. 

Um dem Lärm entgegenzuwirken, der die Ruhe der Einwohner stört, gibt es Gesetze und Vorschriften, die ein gutes Zusammenleben gewährleisten. 

Solange wir diese wenigen kleinen Regeln respektieren, können wir alle davon profitieren. 

 

Hier sind die wichtigsten Bestimmungen zur öffentlichen Ruhe aus dem allgemeinen Polizeireglement der Gemeinde Wiltz

  • es ist verboten, die öffentlichen Ruhe durch Schreien, übermäßigen Ruhestörung, durch laute Spiele oder Sport zu stören. 
  • Die Lautstärke von Geräten wie Radios, Fernsehgeräten, Soundsystemen, Lautsprechern, Musikinstrumenten usw. muss so gewählt werden, dass die Nachbarschaft nicht gestört wird. Ihre Verwendung außerhalb von Häusern ist von 22 bis 8 Uhr verboten. 
  • Tierhalter sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass ihre Tiere die öffentliche Ruhe oder die Nachtruhe der Bewohner durch Bellen, Heulen oder wiederholte Schreie stören. 
  • Es ist verboten, die Nachtruhe in irgendeiner Weise zu stören. 
  • Außer in Fällen höherer Gewalt ist die Ausführung von Arbeiten zwischen 22 und 8 Uhr generell verboten. 
  • Die Verwendung von lauten, motorisierten Maschinen (Rasenmäher, Motorhacken, Kettensägen usw.) sowie die Ausführung von Arbeiten, die mit Hilfe von lauten Werkzeugen (Betonmischer, mechanische Sägen, Bohrer, Schleifmaschinen usw.) ausgeführt werden, ist verboten 
    • von Montag bis Freitag zwischen 22:00 und 8:00 Uhr; 
    • samstags zwischen 20:00 und 8:00 Uhr; 
    • sonntags und an Feiertagen. 
  • Geräusche, die durch das Schließen von Autotüren und Garagentoren, die Verwendung von Autoradios, durch das Anhalten und Starten von Fahrzeugen verursacht werden, dürfen während der Nacht Dritte nicht stören. 

 

Verstöße gegen das allgemeine Polizeireglement können mit einer Geldstrafe von 25 bis 250 € geahndet werden.


Wenn Sie die neuesten Nachrichten per E-Mail erhalten möchten...

...dann melden Sie sich für unseren Newsletter an!