Sécurité routière : passages de gibiers sur la route

passage de gibier

Veröffentlicht am 21 November 2023

Seien Sie wachsam, bei Wildwechsel auf der Straße

Im Winter, vor allem am frühen Morgen, am späten Abend oder in der Nacht bei schlechter Sicht (Nebel, Regen oder Schnee), ist es wichtig, noch vorsichtiger als sonst zu fahren. Zu den schlechten Wetterbedingungen kommt noch die Jagdsaison hinzu.


Ein Zusammenstoß mit einem Wildtier kann nicht nur den Tod des Tieres und mehr oder weniger große Schäden am Fahrzeug verursachen, sondern auch zu einem schweren Verkehrsunfall führen.

Im Folgenden finden Sie einige Tipps der Polizei.

Tipps der Polizei: 

  • Fahren sie langsamer und seien sie aufmerksam.
  • Nehmen Sie Verkehrsschilder ernst, die vor der Bewegung von Wildtieren oder vor der Jagd warnen.
  • Wenn Sie an Stellen vorbeikommen, an denen besonders häufig Tiere vorbeikommen, behalten Sie beide Seiten der Straße im Auge. Seien Sie sich bewusst, dass mehrere Tiere unterwegs sein können.
  • Bremsen Sie, hupen Sie und benutzen Sie das Abblendlicht. Die Scheinwerfer blenden das Tier und erschweren ihm die Suche nach einem Fluchtweg. Außerdem blendet das eingeschaltete Fernlicht den entgegenkommenden Verkehr, sodass der Fahrer die Gefahr, die das Wild auf der Fahrbahn darstellt, möglicherweise zu spät oder gar nicht sieht.
  • Wenn das Wild auf der Fahrbahn stehen bleibt, schalten Sie unbedingt die Warnblinkanlage anstelle des Fernlichts ein.
  • Wenn ein Zusammenstoß nicht vermieden werden kann, versuchen Sie, so stark wie möglich zu bremsen und halten Sie das Lenkrad in einer geraden Position.
  • Achten Sie nach einem Zusammenstoß auf Ihre Sicherheit und ziehen Sie eine Warnweste an. Die Unfallstelle sollte abgesichert werden (Warnblinkanlage eingeschaltet, Warndreieck positioniert) und die Polizei sollte bei Bedarf informiert werden.
  • Vermeiden Sie es, das verletzte/tote Tier zu berühren, zu verladen oder zu transportieren.

Seit dem 1. April 2020 stellt die Polizei keine Wildunfallbescheinigungen mehr aus wie die Versicherungsgesellschaften und auch der Automobile Club du Luxembourg (ACL) verlangt diese Bescheinigung nicht mehr.Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Police Lëtzebuerg.

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