Trinkwasserknappheit : Verbot von verschiedenen Aktivitäten
PUBLIÉ LE 18 Juli 2022
Um eine Trinkwasserknappheit in der Gemeinde zu verhindern, ist es notwendig, den Wasserverbrauch zu reduzieren, um die Reserven zu schonen. Das Schöffen- und Bürgermeisterkollegium hat ein Dringlichkeitsreglement beschlossen, das mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres folgende Aktivitäten verbietet:
- die Bewässerung von Rasenflächen, Parks und Friedhöfen ;
- das Waschen von Fahrzeugen, außer in professionellen Waschanlagen ;
- das Waschen von Gehwegen, Garagen, Höfen und Fassaden ;
- das Befüllen von privaten Swimmingpools, oberirdischen (aufblasbaren) Schwimmbecken oder privaten Wasserflächen ;
- der Wasserwechsel in privaten Schwimmbädern ;
- die Verwendung eines Hochdruckreinigers ;
- der Betrieb von Springbrunnen, außer solchen, die in einem geschlossenen Kreislauf funktionieren ;
- das Kühlen von Lebensmitteln und Getränken unter fließendem Wasser.
Diese Verbote gelten nicht für Unternehmen, die auf eine der oben genannten Tätigkeiten spezialisiert sind.
Verstöße gegen diese Verordnung werden mit Bußgeldern von mindestens 25 Euro und höchstens 250 Euro geahndet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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