Finanzielle Beihilfen
Die Gemeinde Wiltz erteilt mehrere Arten von Subventionen und Beihilfen an Privatpersonen:
- Beihilfe für Schüler aus einkommensschwachen Familien
- Kommunale Teuerungszulage (für Personen die eine Teuerungszulage* seitens des nationalen Solidaritätsfonds erhalten)
- Einkellerungsprämien für Rentner
Beihilfe für Schüler aus einkommensschwachen Familien
Bedingungen für den Erhalt einer Beihilfe
- Man muss den allgemeinen oder technischen Sekundarunterricht in Luxemburg während dem vergangenen Schuljahr besucht haben und
- eine finanzielle Beihilfe von der Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (CEPAS) erhalten haben.
Der Antrag muss zusammen mit einem Zahlungsbeleg der Hilfestellung
des CEPAS vor dem 31. Januar des Folgejahres bei der Gemeindeverwaltung eingereicht
werden.
Das Antragsformular ist bei der Gemeindeverwaltung erhältlich sowie im PDF-Format in der Mediathek zu finden.
Teuerungszulage
Die Gemeinde Wiltz bewilligt auch für das Jahr 2024 wieder eine Teuerungszulage. Diese gilt für alle Personen die im Einwohnermeldeamt der Stadt Wiltz eingeschrieben sind und die im Genuss einer Teuerungszulage seitens des «Fonds National de Solidarité» sind. Die Zulage beträgt:
Haushalt mit:
- 1 Person: 5,41 € pro Monat
- 2 Personen: 10,81 € pro Monat
- 3 Personen: 16,22 € pro Monat
- 4 Personen: 21,62 € pro Monat
- 5 Personen: 27,03 € pro Monat
- 6 Personen: 32,44 € pro Monat
- 7 Personen: 37,84 € pro Monat
- 8 Personen: 43,25 € pro Monat
- 9 Personen: 48,66 € pro Monat
- 10 Personen und mehr: 54,06 € pro Monat
Die betroffenen Einwohner können ihren Antrag bis zum 1. Oktober 2025 einreichen. Der gewährte Zuschuss wird auf die Gemeinderechnungen verbucht und nicht ausbezahlt. Das Antragsformular finden Sie in der Mediathek und ist ebenfalls im Biergeramt erhältlich.
Einkellerungsprämien an die Rentner der Gemeinde Wiltz
Die Gemeinde Wiltz gewährt Rentnern, deren Einkommen die folgenden Höchstbeträge nicht überschreitet, einen jährlichen finanziellen Zuschuss:
- Haushalt bestehend aus 1 Person: 2.578,29 €
- Haushalt bestehend aus 2 oder mehreren Personen: 3.867,44 €
- Zuschuss für im Haushalt lebende Kinder (< 18 Jahre): 110€ pro Kind
Die betroffenen Einwohner können ihren Antrag bis zum 30. April 2025 einreichen.
Das Antragsformular finden Sie demnächst in der Mediathek und ist ebenfalls im Biergeramt erhältlich.
* Teuerungszulage des nationalen Solidaritätsfonds
- Auf Anfrage und unter gewissen Bedingungen kann der Nationale Solidaritätsfonds (FNS) für Haushalte mit geringerem Einkommen eine spezifische Zulage (früher Heizzulage) gewähren.
- Um Anrecht auf die Teuerungszulage zu haben, darf das Einkommen des Haushalts einen durch eine Regierungsverordnung festgesetzten Höchstbetrag nicht überschreiten. Die Höhe der Zulage ist abhängig von der Zusammensetzung des Haushalts (Einpersonenhaushalt oder Wohngemeinschaft von mehreren Personen).
- Die Zulage ist frei von Steuern und Sozialbeiträgen.
Weitere Informationen: www.guichet.lu
Kommunale Beihilfen für den Klimaschutz
Darüber hinaus gewährt die Gemeinde finanzielle Unterstützung für die Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeffizienz, zur rationellen Nutzung von Energie und natürlichen Ressourcen sowie zur Anpassung an den Klimawandel.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Rubrik "Energie sparen".