Hundehalter: wussten Sie, dass…
PUBLIÉ LE 12 März 2019
- … ein grossherzogliches Reglement die Vorschriften zur Haltung von Tieren bestimmt? (Règlement grand-ducal du 5 décembre 2018 déterminant les conditions de détention des Animaux)
- … Hunde, die längere Zeit unter freiem Himmel gehalten werden, einen Unterstand brauchen?
- ...der Unterstand für die Grösse des Tiers geeignet sein muss, Schutz gegen Wind und Wetter bieten sowie regelmässig gesäubert werden muss?
- … die minimale Fläche zur Haltung eines Hundes minimum 6 Quadratmeter für Hunde bis 20 Kilo beträgt?
- … die Haltung von Hunden in einem Käfig nur zu Transportzwecken oder zur Behandlung von Krankheiten erlaubt ist?
- … es verboten ist, einen Hund dauerhaft angebunden zu halten?
- … Halsbänder mit Spitzen, Nägeln und Würgehalsbänder verboten sind?
- … das Anwenden von Elektroschock-Geräten an Hunden verboten ist?
- … Personen, welche sich nicht an die Gesetze zum Schutz der Tiere halten, mit Geldstrafen von bis zu 200.000 € und Gefängnisstrafen von bis zu 3 Jahren bestraft werden können?
Weitere Details finden Sie auf www.deierschutzgesetz.lu.
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