Prämien für Rentner und Teuerungszulage 2020
PUBLIÉ LE 30 November 2020
Die Gemeinde Wiltz gewährt Rentnern und Haushalten mit geringem Einkommen jedes Jahr einen finanziellen Zuschuss.
Einkellerungsprämien an die Rentner der Gemeinde Wiltz für das Jahr 2020
Diese Beihilfe wird nach dem monatlichen Gesamteinkommen berechnet. Bitte melden Sie sich beim Biergeramt, um Ihr Gesamteinkommen des Monats Oktober 2020 mitzuteilen. Bitte Rentencoupon oder ggf. Beleg über andere Einkünfte hinterlegen. Einsendeschluss: 30. April 2021.
Es können nur Personen berücksichtigt werden, deren monatliches Gesamtbruttoeinkommen einen der folgenden Beträge nicht überschreitet:
- Haushalt bestehend aus 1 Person: 2145,33 €
- Haushalt bestehend aus 2 oder mehreren Personen: 3218,00 €.
Teuerungszulage für das Jahr 2020
Diese gilt für alle Personen, die im Einwohnermeldeamt der Stadt Wiltz eingeschrieben sind und die im Genuss einer Teuerungszulage seitens des «Fonds National de Solidarité» sind. Die Zulage beträgt für das Jahr 2020:
Haushalt mit:
- 1 Person: 5,41 € pro Monat
- 2 Personen: 10,81 € pro Monat
- 3 Personen: 16,22 € pro Monat
- 4 Personen: 21,62 € pro Monat
- 5 Personen: 27,03 € pro Monat
- 6 Personen: 32,44 € pro Monat
- 7 Personen: 37,84 € pro Monat
- 8 Personen: 43,25 € pro Monat
- 9 Personen: 48,66 € pro Monat
- 10 Personen und mehr: 54,06 € pro Monat
Die betroffenen Einwohner können ihren Antrag bis zum 1. Oktober 2021 mithilfe des untenstehenden Formulars einreichen. Das Formular ist ebenfalls im Biergeramt erhältlich. Der gewährte Zuschuss wird auf die Gemeinderechnungen verbucht und nicht ausbezahlt.
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