RCBVS: Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens

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Veröffentlicht am 11 Oktober 2024

Die Gemeinde hat vor kurzem das Gemeindereglement für Gebäude, Wege und Standorte (RCBVS) angepasst. Nun können bestimmte Arbeiten über eine einfache Bauerklärung durchgeführt werden, wobei die Vorschriften der geltenden Verordnungen eingehalten werden müssen.

Zu den erfassten Arbeiten gehören unter anderem :

  • Arbeiten im Inneren des Hauses, welche die tragenden Strukturen und/oder den Rohbau nicht beeinträchtigen;
  • Gestaltung der Zugangswege und der Außenbereiche ohne Veränderung des natürlichen Geländes;
  • kleinere private Außenanlagen, wie z. B. Fußwege, ebenerdige Terrassen, Spielgeräte, ... ;
  • das Aufstellen eines Gerüsts auf Privatgrundstücken ;
  • das Anbringen eines Vordachs, einer Markise oder eines Sonnensegels an öffentlichen Straßen und Plätzen im Falle von Einfamilienhäusern;
  • Installation von Leuchtschildern oder Werbetafeln am Rande öffentlicher Straßen und Plätze an der Fassade eines Gebäudes, das nicht geschützt ist und sich nicht im „geschützten Bereich von kommunalem Interesse - environnement C" befindet;
  • Errichtung und Änderung von Zäunen ;
  • Installation von Solarmodulen auf dem Dach und an der Fassade eines Gebäudes, das nicht geschützt ist und nicht im "geschützten Bereich von kommunalem Interesse - environnement C" liegt, einschließlich der Solarmodule vom Typ "Plug and Play" mit einer Produktionskapazität von weniger als 800 kWp;
  • normale Instandhaltungsarbeiten, einschließlich der Erneuerung der Fassadenverkleidung, der Dächer oder der Fensterrahmen in identischer Form.

Derzeit gilt diese Vereinfachung nur für die Ortschaften Wiltz, Weidingen und Rullingen. Das Verfahren zur Anpassung des für die Ortschaften der ehemaligen Gemeinde Eschweiler geltenden Baureglements läuft derzeit, so dass diese Verwaltungsvereinfachung bald auch für die Einwohner der Ortschaften Erpeldingen, Eschweiler, Selscheid und Knaphoscheid zur Verfügung stehen wird.

Weitere Informationen und Zugang zur Bauerklärung finden Sie in unserer Rubrik „Verwaltungsvorgänge (1)“.

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